Verhaltenskodex für Lieferanten

I.             Vorwort

Die Pröll GmbH (nachfolgend nur „Pröll“) als international tätiges Unternehmen ist sich ihrer unternehmerischen Verantwortung bewusst und überzeugt nicht nur durch kundenorientierte Lösungen im Bereich industrieller Sieb- und Tampondruckfarben. Ebenso ist uns die umweltbezogene Auswirkung und die ethische Verantwortung ein Anliegen, dem wir uns verpflichtet fühlen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Verhaltenskodex auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Formulierungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

II.           Anforderungen an Lieferanten

 Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Mitarbeiter des Lieferanten, denn jeder Mitarbeiter muss Compliance-Verantwortung übernehmen. Der Lieferant verpflichtet sich, bei Missachtung dieses Verhaltenskodex entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die sowohl betrieblicher als auch gesetzlicher Natur sein können.

Ebenso erwartet Pröll, dass seine Lieferanten die Grundrechte ihrer Arbeitnehmer anerkennen und sich verpflichten, diese einzuhalten und die Arbeitnehmer mit Würde und Achtung, entsprechend dem Verständnis der internationalen Gemeinschaft zu behandeln. Die Lieferanten halten insbesondere folgende Bestimmungen ein:

1.       Einhaltung der Gesetze

Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung aller jeweils gültigen Rechtsvorschriften.

2.       Ausschluss von Zwangsarbeit und Menschenhandel

Es darf keine Zwangsarbeit oder derart vergleichbare Arbeit eingesetzt werden. Sklaverei und Menschenhandel sind strengstens untersagt. Der Lieferant ist hierbei verpflichtet ein Nulltoleranzprinzip anzuwenden und Verstöße umgehend zu melden. Jede Arbeit muss freiwillig sein, die Arbeit und das Beschäftigungsverhältnis müssen hierbei jederzeit beendet werden können.

3.       Verbot von Kinderarbeit

Kinderarbeit ist in allen Bereichen der Lieferkette verboten. Das jeweils vorgegebene gesetzliche Mindestalter muss bei der Einstellung von Mitarbeitern berücksichtigt werden.

4.       Faire Entlohnung und Arbeitszeit

Reguläre Arbeitszeit muss nach national gültigem gesetzlichem Mindestlohn oder branchenüblichen Mindeststandards entlohnt werden. Lohnabzüge als Strafmaßnahmen sind nicht zulässig. Ebenso müssen gesetzlich festgeschriebene Arbeitszeiten eingehalten werden.

5.       Export- und Importbestimmungen

Der Lieferant verpflichtet sich, alle anwendbaren Ein- und Ausfuhrkontrollgesetze einzuhalten. Ebenso werden Sanktionen, Embargos und andere Gesetze, Vorschriften, staatliche Anordnungen und Richtlinien, die die Übertragung oder den Versand von Gütern, Technologie und Zahlungen kontrollieren, befolgt.

6.       Vereinigungsfreiheit

Arbeitnehmern haben das Recht, Organisationen ihrer Wahl zu gründen, ihnen beizutreten und Kollektivverhandlungen zu führen. Arbeitnehmervertreter sind vor Diskriminierung zu schützen. Es ist sicherzustellen, dass sie ihre Rechte in gesetzmäßiger und friedlicher Weise wahrnehmen können.

7.       Diskriminierungsverbot

Diskriminierung von Mitarbeitern ist in jeglicher Form verboten. Dies gilt beispielswiese für Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Rasse, Abstammung, Hautfarbe, Behinderung, politischer Überzeugung, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung. Die persönliche Würde, Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen Mitarbeiters sind zu respektieren.

8.       Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz

Der Lieferant trägt die Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit gegenüber seinen Beschäftigten. Risiken sind einzudämmen und bestmögliche Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Berufskrankheiten sind zu etablieren. Es muss sichergestellt sein, dass alle Mitarbeiter zum Thema Arbeitssicherheit unterwiesen und geschult sind.

III.             Ökologische Verantwortung

 In Zeiten klimatischer Veränderungen und deren Herausforderungen ist es Pröll wichtig, vorhandene Ressourcen zu sichern. Pröll erwartet von seinen Lieferanten die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Umwelt.

1.       Ressourcenverbrauch, Vermeidung von Umweltbelastungen und Abfallminimierung

Der Lieferant verpflichtet sich, den Verbrauch natürlicher Ressourcen, einschließlich Energie und Wasser, zu optimieren. Zur Vermeidung von Wasserverschmutzungen und zur Reduzierung bei der Erzeugung von Abfall, Abwasser und Luftemissionen werden wirksame Maßnahmen ergriffen. Abwasser und Abfall wird vor der Einleitung bzw. Entsorgung gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften angemessen gekennzeichnet und behandelt.

2.       Gefahrstoffe und Produktsicherheit

Der Lieferant verpflichtet sich, gefährliche Stoffe, Chemikalien und Substanzen zu kennzeichnen und die sichere Handhabung, Bewegung, Lagerung, Wiederverwertung, Wiederverwendung und Entsorgung sicherzustellen. Alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf gefährliche Stoffe, Chemikalien und Substanzen sind strikt zu befolgen. Stoffbeschränkungen und Produktsicherheitsanforderungen, die durch geltende Gesetze und Vorschriften festgelegt sind, werden verpflichtend eingehalten.

3.       Konfliktmineralien

Der Lieferant verpflichtet sich, dass Rohstoffe, die in seinen Produkten eingesetzt werden, weder illegal oder außerhalb staatlicher Kontrolle hergestellt oder abgebaut werden, ferner dürfen diese Rohstoffe keine Gruppierungen, die Menschenrechte verletzen, direkt oder indirekt finanzieren.

IV.             Ethisches Geschäftsverhalten

Pröll erwartet von all seinen Lieferanten, dass sie alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften bezüglich Korruption, Betrug und verbotenen Geschäftspraktiken einhalten.

1.       Fairer Wettbewerb

Die nationalen und internationalen Gesetze und Vorgaben der fairen Geschäftstätigkeit, der fairen Werbung und des fairen Wettbewerbs sind einzuhalten. Zudem sind die geltenden Kartellgesetze zwingend anzuwenden.

2.       Vertraulichkeit und Datenschutz

Der Lieferant verpflichtet sich, bei der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe von persönlichen Informationen die Gesetze zu Datenschutz und Informationssicherheit, sowie die behördlichen Vorschriften zu beachten und einzuhalten.

3.       Geistiges Eigentum

Rechte an geistigem Eigentum sind zu respektieren.

4.       Verbot von Korruption und Bestechung

Der Lieferant verpflichtet sich zu einer Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Bestechung und Korruption. Weder direkt noch indirekt dürfen Zuwendungen angeboten, gewährt oder versprochen werden, um offizielle Handlungen zu beeinflussen oder einen unlauteren Vorteil zu erreichen. Des Weiteren sind keine Geschenke oder Vorteile anzunehmen oder anzubieten, die über gewöhnliche Gepflogenheiten hinausgehen und mit denen eine bevorzugte Behandlung beabsichtigt wird.

5.       Interessenskonflikte

Interessenskonflikte jeglicher Art, die die Geschäftsbeziehungen beeinflussen können, sind zu vermeiden.

6.       Anti-Geldwäscherei

Der Lieferant verpflichtet sich zu einer ordnungsgemäßen Buchführung unter Einhaltung aller anwendbaren Geldwäschereigesetze und -vorschriften. Zur Vermeidung einer Beteiligung bzw. Verschleierung von Einkünften aus widerrechtlichen oder kriminellen Tätigkeiten sind angemessene Maßnahmen zu treffen.

 

V.             Umsetzung der Anforderungen

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie Risiken innerhalb ihrer Lieferkette identifizieren und entsprechende, sowie angemessene Maßnahmen ergreifen.

Der Lieferant ist weiterhin dafür verantwortlich, ein wirksames Beschwerdemanagement auf Betriebsebene einzurichten, bei dem sich Einzelpersonen oder Gemeinschaften anonym melden können. Diesen Hinweisgebern dürfen keinerlei nachteilige Maßnahmen entstehen.
 

VI.           Kenntnisnahme und Einverständnis des Lieferanten

Mit Annahme des Auftrages erklärt sich der Lieferant mit dem Verhaltenskodex einverstanden und verpflichtet sich zur Einhaltung aller aufgeführten Anforderungen und Grundsätze. Der Lieferant verpflichtet sich zudem, den Inhalt des Kodex in verständlicher Weise seinen Arbeitnehmern, Beauftragten und Subunternehmern gegenüber zu kommunizieren und alle erforderlichen Vorkehrungen für die Umsetzung der Anforderungen zu treffen.

sb/QS                                                                                                                                          
17.10.2024

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